Gesetzlich Krankenversicherte als Selbstzahler
Auch gesetzlich Versicherte können sich selbstverständlich bei uns behandeln lassen. Jeder Patient kann unabhängig von seiner Krankenversicherung einen Termin in unserer Praxis vereinbaren und erhält eine transparente und schriftliche Privatrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ein erster Beratungs- und Untersuchungstermin kostet in der Regel ab 60 Euro.
Für alles Weitere erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag. Im Rahmen der Kostenerstattung kann eine (Teil-)Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Wenn Sie eine Erstattung Ihrer Beratung- und Behandlungskosten anstreben, müssen Sie dieses vor einer Beratung oder Behandlung in unserer Praxis mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Ihre berechtigten Wünsche und Erwartungen einer fachlich hochwertigen Diagnostik und Therapie mit entsprechender persönlicher Zuwendung, zeitnaher Terminvergabe und kurzen Wartezeiten, können in einer klassischen vertragsärztlichen Versorgung nicht umgesetzt werden, lassen sich aber in einer Privatpraxis erfüllen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.